{"id":334,"date":"2014-12-07T20:04:06","date_gmt":"2014-12-07T20:04:06","guid":{"rendered":"http:\/\/schmidt-haensch.com\/?page_id=334"},"modified":"2015-04-29T21:25:25","modified_gmt":"2015-04-29T21:25:25","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.schmidt-haensch.com.cn\/de\/sonstiges\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co., Berlin<\/strong><\/p>\n<p>Die nachfolgenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote und Vertr\u00e4ge der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. \u00fcber Lieferungen und Leistungen.<\/p>\n<p>Abweichenden, entgegenstehenden oder erg\u00e4nzenden Allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden wird bereits jetzt ausdr\u00fccklich widersprochen. Diese werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn im Einzelfall nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird.<\/p>\n<p><strong>Vertragsschluss\/Angebot<\/strong><br \/>\nM\u00fcndliche Vereinbarungen werden erst wirksam, wenn die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0sie schriftlich best\u00e4tigt. Angebote der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co., die keine Annahmefrist beinhalten, k\u00f6nnen von der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. widerrufen werden, wenn nicht der SCHMIDT + HAENSCH GmbH &amp; Co. innerhalb von 3 Wochen ab Angebotsdatum die schriftliche Annahme des Kunden zugeht. Die zum Angebot\/Vertrag geh\u00f6renden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Ma\u00dfangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, so weit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Zeichnungen und Abbildungen bleiben im Eigentum der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.<\/p>\n<p>Die SCHMIDT + HAENSCH GmbH &amp; Co. beh\u00e4lt sich vor, im Zuge von Weiterentwicklungen \u00c4nderungen an den Produkten vorzunehmen, sofern dies f\u00fcr den Kunden zumutbar ist.<\/p>\n<p><strong>Preis, Versendung, Verpackung, Lieferumfang<\/strong><br \/>\nAlle Preise verstehen sich EXW (Incoterms 2010) ausschlie\u00dflich gesetzlicher inl\u00e4ndischer Umsatzsteuer bzw. vergleichbarer ausl\u00e4ndischer Steuer und Verpackungskosten. Kunden innerhalb der EU sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuer- Ident.-Nr. anzugeben. Die SCHMIDT + HAENSCH GmbH &amp; Co. \u00fcbernimmt die Verpackungswahl f\u00fcr die Liefergegenst\u00e4nde und berechnet die Verpackung dem Kunden. Verlangt der Kunde den Versand, so erfolgt dieser auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde \u00fcbernimmt die Entsorgung der Verpackung, sofern die SCHMIDT + HAENSCH GmbH &amp; Co. die Verpackung nicht zur\u00fcckfordert. Gelieferte Ger\u00e4te und Hilfsmittel werden vom Kunden montiert.<\/p>\n<p><strong>Lieferfrist, h\u00f6here Gewalt<\/strong><br \/>\nDie Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb des Willens der SCHMIDT + HAENSCH GmbH &amp; Co. liegen, z. B. Betriebsst\u00f6rungen,<\/p>\n<p>Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, so weit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umst\u00e4nde bei Unterlieferanten der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. eintreten. Die vorbezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann von der SCHMIDT + HAENSCH GmbH &amp; Co. nicht zu vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.<\/p>\n<p>Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen F\u00e4llen die SCHMIDT + HAENSCH GmbH &amp; Co. dem Kunden baldm\u00f6glichst mitteilen.<\/p>\n<p>Teillieferungen sind innerhalb der von der SCHMIDT + HAENSCH GmbH &amp; Co. angegebenen Lieferfristen zul\u00e4ssig, so weit sich daraus keine Gebrauchsnachteile f\u00fcr den Kunden ergeben. Hat die SCHMIDT + HAENSCH GmbH &amp; Co. ausnahmsweise eine Montageverpflichtung, so m\u00fcssen von der SCHMIDT + HAENSCH GmbH &amp; Co. zugesagte Termine nur eingehalten werden, wenn die zu montierenden Liefergegenst\u00e4nde rechtzeitig von dem Kunden beigestellt werden.<\/p>\n<p><strong>Zahlung, F\u00e4lligkeit, Zahlungssicherung, Zahlungsverzug<\/strong><br \/>\nGenerelle Zahlungsbedingung ist Vorauskasse, es sei denn abweichende Zahlungsbedingungen werden schriftlich seitens der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. mit dem Kunden ausdr\u00fccklich vereinbart.<\/p>\n<p><strong>Geheimhaltung<\/strong><br \/>\nVertrauliche Informationen der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. und ihrer Tochtergesellschaften und Beteiligungsgesellschaften hat der Kunde geheim zu halten.<\/p>\n<p><strong>Annullierungskosten<\/strong><br \/>\nTritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zur\u00fcck, kann die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. unbeschadet der M\u00f6glichkeit, einen h\u00f6heren tats\u00e4chlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises f\u00fcr die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und f\u00fcr entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Ein Verzicht der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. auf Anspr\u00fcche, die gesetzlich vorgesehen sind, ist damit nicht verbunden.<\/p>\n<p><strong>Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\nF\u00fcr M\u00e4ngel haftet die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. grunds\u00e4tzlich f\u00fcr die Dauer von einem Jahr. Liegt ein Mangel vor, so ist dieSCHMIDT + HAENSCH GmbH &amp; Co. im Rahmen der Nacherf\u00fcllung berechtigt, zwischen Nachlieferung und Mangelbeseitigung zu w\u00e4hlen. Liegt ein Rechtsmangel vor, so ist die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. berechtigt, den Liefergegenstand in f\u00fcr den Kunden zumutbarer Weise zu modifizieren, um den Rechtsmangel zu beseitigen. Schadensersatzanspr\u00fcche statt der Leistung hat der Kunde nur, sofern eine vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. vorliegt. Ist bei einem Rechtsmangel eine Modifizierung zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht m\u00f6glich, sind sowohl der Kunde als auch die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. eine Haltbarkeitsgarantie \u00fcbernimmt, hat der Kunde zu beweisen, dass der Sachmangel bei Gefahr\u00fcbergang vorhanden war, es sei denn, dies ist f\u00fcr den Kunden im Einzelfall nicht zumutbar. Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung auch die unter ?Haftung? genannten Regelungen. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit von der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. \u00fcbernommen wurde, haftet die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.<\/p>\n<p><strong>Haftung<\/strong><br \/>\nBei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese oder andere Mitarbeiter haftet die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. F\u00fcr die Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch andere Mitarbeiter haftet die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. nicht. Die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0haftet nicht f\u00fcr vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Sch\u00e4den. F\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dieses Gesetz uneingeschr\u00e4nkt. Schadensersatzanspr\u00fcche aus Delikt bestehen nur f\u00fcr den Fall der vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Verursachung. Dies gilt auch bei Handlungen von Verrichtungsgehilfen der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. Die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit. Ist Verschulden f\u00fcr einen Anspruch des Kunden Voraussetzung, so trifft den Kunden die Beweislast, es sei denn, das Gesetz regelt etwas anderes und die Beweislast ist zudem f\u00fcr den Kunden unzumutbar.<\/p>\n<p><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\nDie SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0beh\u00e4lt sich das Eigentum an allen Liefergegenst\u00e4nden bis zum Eingang der vollst\u00e4ndigen Zahlung vor und ist zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Forderungen, die die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0gegen den Kunden im Zusammenhang mit den Liefergegenst\u00e4nden nachtr\u00e4glich erwirbt. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenst\u00e4nde im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt bereits jetzt s\u00e4mtliche Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Liefergegenst\u00e4nde an Dritte in H\u00f6he des zwischen der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschlie\u00dflich gesetzlicher inl\u00e4ndischer Umsatzsteuer bzw. vergleichbarer ausl\u00e4ndischer Steuer) an die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0ab, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Weiterver\u00e4u\u00dferung vor oder nach Bearbeitung der Vorbehaltsware erfolgt. Der Kunde ist erm\u00e4chtigt, die Forderungen gegen\u00fcber dem Dritten einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0nachkommt und das Insolvenzverfahren \u00fcber sein Verm\u00f6gen nicht er\u00f6ffnet ist. Die Befugnis der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co., die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unber\u00fchrt. Die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und das Insolvenzverfahren \u00fcber sein Verm\u00f6gen nicht er\u00f6ffnet ist. Ist dies jedoch der Fall, so kann die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0verlangen, dass der Kunde die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Be- und Verarbeitung erfolgt f\u00fcr die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen, der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0nicht geh\u00f6renden Waren, erwirbt die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der von der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0gelieferten zu dem der anderen Waren zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % \u00fcbersteigt. Der Kunde darf die Liefergegenst\u00e4nde nicht verpf\u00e4nden oder zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pf\u00e4ndung, hat der Kunde der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0unverz\u00fcglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverz\u00fcglich auf den Eigentumsvorbehalt der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0hinzuweisen. Der Kunde tr\u00e4gt s\u00e4mtliche Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes oder Wiederbeschaffung der Waren oder der Liefergegenst\u00e4nde aufgewendet werden m\u00fcssen. Der Kunde hat die Pflicht, die Waren\/Liefergegenst\u00e4nde w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes und solange der Kunde sie noch nicht im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterverkauft hat in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand zu halten und alle von der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverz\u00fcglich von der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0oder von einem f\u00fcr die Betreuung der Waren\/Liefergegenst\u00e4nde von der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. anerkannten Betrieb ausf\u00fchren zu lassen. Au\u00dferdem hat der Kunde die Waren\/Liefergegenst\u00e4nde, solange er sie noch nicht im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterverkauft und den Besitz \u00fcbergeben hat, als Eigentum der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0zu kennzeichnen.<\/p>\n<p><strong>Mitwirkungspflicht bei Beratungs-, Verwendungs-, und Verarbeitungshinweisen<\/strong><br \/>\nDie SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0bittet um ausdr\u00fccklichen Hinweis, wenn der Kunde sein eigenes Verhalten an beratungs- und anwendungstechnischen Hinweisen orientiert, deren Auswirkungen f\u00fcr die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0nicht offensichtlich erkennbar sind. Die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0macht ausdr\u00fccklich darauf aufmerksam, dass sie in Einzelf\u00e4llen Beratungsauftr\u00e4ge gegen Verg\u00fctung \u00fcbernimmt, wobei die Einzelheiten individuell vereinbart werden m\u00fcssen. Ohne eine Verg\u00fctung haben die Hinweise der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0unverbindlichen Charakter.<\/p>\n<p><strong>Au\u00dfenwirtschaftliche Bestimmungen<\/strong><br \/>\nDie SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0ist f\u00fcr die Einhaltung der deutschen Bestimmungen verantwortlich, so weit in Deutschland hergestellte Produkte exportiert werden. Die Beachtung und Durchf\u00fchrung der relevanten au\u00dfenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (z. B. Importlizenzen, Devisentransfergenehmigungen etc.) und sonstigen au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen unterf\u00e4llt ausschlie\u00dflich dem Verantwortungsbereich des Kunden.<\/p>\n<p><strong>Schutzrechte<\/strong><br \/>\nDer Kunde ist daf\u00fcr verantwortlich, dass aufgrund seiner Anweisungen bez\u00fcglich Formen, Farben etc. nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Der Kunde wird die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0gegen\u00fcber allen Anspr\u00fcchen Dritter wegen Verletzung von vorgenannten gewerblichen Schutzrechten einschlie\u00dflich aller gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten freistellen und auf Wunsch in einem etwaigen Rechtsstreit unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><strong>Verj\u00e4hrung<\/strong><br \/>\nAlle Anspr\u00fcche des Kunden, aus welchen Rechtsgr\u00fcnden auch immer, verj\u00e4hren in einem Jahr. F\u00fcr vors\u00e4tzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Anspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.<\/p>\n<p><strong>Software<\/strong><br \/>\nSoweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschlie\u00dfliches Recht einger\u00e4umt, die gelieferte Software einschlie\u00dflich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem daf\u00fcr bestimmten Liefergegenstand \u00fcberlassen. Eine Nutzung auf mehr als einem System ist untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben, insbesondere Copyright- Vermerke, nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdr\u00fcckliche Zustimmung der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0zu ver\u00e4ndern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschlie\u00dflich der Kopien bleiben bei der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht<\/strong><br \/>\nDie Gesch\u00e4ftsbeziehungen unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand ist Berlin. Dar\u00fcber hinaus ist die SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Anspr\u00fcche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Nach Klageerhebung ist der Kunde wegen eigener Anspr\u00fcche darauf beschr\u00e4nkt, Widerklage vor dem Gericht der Klage zu erheben oder vor dem Gericht der Klage mit seiner Forderung gegen die Klageforderung aufzurechnen.<\/p>\n<p><strong>Salvatorische Klausel<\/strong><br \/>\nSollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die G\u00fcltigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Sprache<\/strong><br \/>\nDiese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co.\u00a0sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst.<\/p>\n<p>In Zweifelsf\u00e4llen ist der deutsche Text ma\u00dfgeblich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co., Berlin Die nachfolgenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote und Vertr\u00e4ge der SCHMIDT + HAENSCH\u00a0GmbH &amp; Co. \u00fcber Lieferungen und Leistungen. Abweichenden, entgegenstehenden oder erg\u00e4nzenden Allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden wird bereits jetzt ausdr\u00fccklich widersprochen. 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